Warnung vor Identitätsmissbrauch und täuschenden Internetangeboten

Letzte Aktualisierung: 14. September 2026

Worum es geht

Unbekannte Dritte geben sich gegenüber Anlegerinnen und Anlegern als die Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH (GfK) aus oder täuschen eine Verbindung zu ihr vor. Dabei werden echte Angaben unseres Unternehmens verwendet, etwa Firmenname, Anschrift, Handelsregisterdaten, Angaben zur BaFin-Erlaubnis sowie Namen unserer Geschäftsführer. Diese Angaben sind öffentlich einsehbar und können deshalb für täuschende Auftritte missbraucht werden.

Ziel solcher Auftritte ist es, Vertrauen zu erwecken und zu Geldanlagen, Zahlungen oder zur Preisgabe persönlicher Daten zu bewegen. Die GfK hat mit diesen Angeboten nichts zu tun.

Die GfK hat Kenntnis von Internetangeboten, zu denen die BaFin konkrete Warnungen veröffentlicht hat. Diese Angebote nutzen oder behaupten einen Bezug zur GfK, stammen jedoch nicht von ihr. Die betroffenen Internetadressen werden im Abschnitt „Warnhinweise der BaFin“ ausdrücklich genannt.

Unsere autorisierten Internetauftritte

Die GfK betreibt ausschließlich die folgenden Internetauftritte:

Weitere Internetauftritte oder Unteradressen werden nicht von der GfK betrieben.

E-Mails der GfK werden ausschließlich von E-Mail-Adressen mit der Absenderdomain

versendet.

Bitte beachten Sie: Die sichtbare Absenderadresse einer E-Mail kann technisch gefälscht sein. Prüfen Sie bei unerwarteten Nachrichten daher stets die vollständige Absenderadresse. Nehmen Sie im Zweifel ausschließlich über die auf dieser Internetseite veröffentlichten Kontaktwege mit uns Kontakt auf.

Internetseiten, Profile oder Nachrichten außerhalb dieser Auftritte stammen nicht von uns, soweit sie vorgeben, die GfK zu sein oder in ihrem Auftrag zu handeln. Davon unberührt bleiben Seiten, die die GfK rechtmäßig nennen, etwa Register der Justiz, Veröffentlichungen der BaFin oder LEI-Verzeichnisse.

Was wir tun – und was wir nicht tun

Die GfK führt Kryptowertpapierregister nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere. Sie verfügt für die Kryptowertpapierregisterführung über eine Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt.

Die GfK bietet insbesondere nicht an:

Zahlungen im Zusammenhang mit Kryptowertpapieren erfolgen unmittelbar durch den Emittenten oder eine vom Emittenten benannte Zahlstelle an die berechtigte Person. Die GfK ist nicht Zahlstelle. Sie nimmt hierfür keine Gelder entgegen, verwahrt keine Gelder, leitet keine Gelder weiter und führt keine Zahlungskonten. Soweit vereinbart, unterstützt sie ausschließlich die Legitimation der berechtigten Person und die Übermittlung hierfür erforderlicher Informationen.

Wenn Ihnen eine der genannten Leistungen unter unserem Namen angeboten wird, stammt das Angebot nicht von uns.

Woran Sie täuschende Angebote erkennen

So verhalten Sie sich richtig

Bitte übermitteln Sie uns keine personenbezogenen Daten Dritter, die für die Prüfung nicht erforderlich sind.

Kontakt zur Überprüfung und Meldung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Internetangebot, eine Nachricht oder ein Anruf zu Unrecht im Namen der GfK erfolgt, melden Sie uns dies bitte über folgende Kontaktwege:

Übermitteln Sie uns keine Zugangsdaten, Passwörter, privaten Schlüssel, Wiederherstellungsphrasen oder Ausweiskopien, soweit wir diese nicht im Einzelfall über einen gesondert mitgeteilten und gesicherten Weg anfordern.

Warnhinweise der BaFin

Die folgenden Veröffentlichungen der BaFin betreffen Internetangebote, bei denen ein Bezug zur GfK behauptet oder deren Identität missbraucht wurde. Die dort genannten Internetauftritte und Angebote stammen nicht von der GfK.

Veröffentlichungen der BaFin mit Bezug zur GfK
BaFin-Veröffentlichung Veröffentlicht am Betroffener Name oder Domain Bezug zur GfK
BaFin-Veröffentlichung zu krf-mbh.com vom 23. Februar 2026 krf-mbh.com Die Internetseite steht in keinem Zusammenhang mit der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH oder ihren Mitarbeitenden.
BaFin-Veröffentlichung zu Bitwerk vom 2. April 2026 bitwerk.pro; bitwerk.vip Die genannten Internetseiten stehen in keinem Zusammenhang mit der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH oder ihren Mitarbeitenden.

Die genannten Internetadressen gehören nicht zu den autorisierten Internetauftritten der GfK. Leisten Sie auf Aufforderung dieser Anbieter keine Zahlungen und übermitteln Sie keine Ausweisdokumente, Zugangsdaten, privaten Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen.

Konkrete weitere Veröffentlichungen der BaFin mit Bezug zur GfK werden auf dieser Seite nur aufgenommen, wenn Titel, Veröffentlichungsdatum, betroffene Bezeichnung oder Internetadresse sowie der Bezug zur GfK durch Compliance und Rechtsfunktion geprüft wurden.

Weitere Anlaufstellen

Bei einem finanziellen Schaden oder dem Verdacht einer Straftat wenden Sie sich bitte an die Polizei oder an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Allgemeine Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Finanzthemen und Beschwerden beantwortet auch die BaFin über ihr kostenloses Verbrauchertelefon unter: 0800 2 100 500