Schon heute besteht die Möglichkeit, Wertpapiere digital zu begeben. Urkunden auf Papier werden durch Blockchain-Einträge ersetzt. Deutschland hat mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) dafür einen Rechtsrahmen geschaffen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Das eWpG räumt Emittenten viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Begabe elektronischer Wertpapiere ein. Konkret können die folgenden elektronischen Wertpapiere begeben werden:
Durch den sehr schlanken Begebungsprozess ist es bereits für Finanzierungsvorhaben ab EUR 1 Mio. ökonomisch sinnvoll, den Weg über ein elektronisches Wertpapier zu wählen. Der Emittent kann so sämtliche Vorteile der Kapitalmarktfinanzierung nutzen und seine Unabhängigkeit von einzelnen Gegenparteien vergrößern.
Im Folgenden zeigen wir einige Beispiele dafür auf.
Die Gesellschaft für Kryptoregisterführung wurde von einem Team mit jahrzehntelanger Kapitalmarkt-Erfahrung und eingehender Expertise in den Bereichen Finanztechnologie und -regulatorik gegründet. Unser Kerngeschäft ist die Führung eines Kryptowertpapierregisters gemäß dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG).
Das bedeutet konkret:
Wir unterstützen Emittenten bei den Fragen rund um die Begebung elektronischer Wertpapiere. Dabei können wir auf ein starkes Partnernetzwerk erfahrener Anwälte, Technologieanbieter und Distributionspartner zurückgreifen. Wir setzen die Registrierung von Krytowertpapieren mit und ohne Tokenisierung um und führen im Anschluss das Register über den Lebenszyklus des Wertpapiers.
Bei Klick auf den Knopf öffnet sich automatisch das Standard E-Mail Programm Ihrer
Wahl.
Die voreingestellte Ziel E-Mail Adresse ist
info@kryptoregisterfuehrung.de