Auf dieser Seite veröffentlichen wir gem. § 4, Abs. 2 der Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister 1 (eWpRV) die Emissionsbedingungen der in unserem Kryptowertpapierregister geführten Emissionen
Aktuell sind auf Veranlassung der jeweiligen Emittenten gem. gemäß §4, Abs. 5 eWpRV die Emissionsbedingungen weiterer in unserem Kryptowertpapierregister geführten Emissionen nur einem eingeschränkten Personenkreis zugängig und werden nicht veröffentlicht.